Kleingartenverein
Eching e. V.
Gartenordnung
gültig ab 01.04.1995
Kleingärten sind Bestandteil des öffentlichen Grüns. Sie dienen zugleich der Gesunderhaltung, Erholung und auch sinnvoller Freizeitgestaltung. Sie zu schaffen und dauernd zu pflegen ist Ziel der gärtnerischen Arbeit. Dieses Ziel erfordert vertrauensvolle Zusammenarbeit, ordnungsgemäße Bewirtschaftung und gegenseitige Rücksichtnahme aller Einzelgärtner einer Kleingartenanlage. Zu diesem Zweck hat der Kleingartenverein Eching e. V. nachstehende Gartenordnung erlassen, die zugleich wesentlicher Bestandteil des Pachtvertrages ist.
§
1
Der Pächter ist für die ordnungsgemäße Anlage sowie laufende Pflege und Unterhaltung des Gartens nach Maßgabe des Pachtvertrages und des ihm übergebenen Abdruckes dieser Gartenordnung selbst verantwortlich. Er hat auch zur Reinlichkeit und Ordnung auf den Wegen und Rasenflächen der Anlage beizutragen. Eine kleingärtnerische Nutzung ist nur dann gegeben, wenn der Garten durch gemischten Anbau von Kulturen genutzt wird. Der Anbau einseitiger Kulturen ist unzulässig. § 2 Das ständige Bewohnen der Gartenhäuser sowie deren Überlassung an Dritte ist verboten. Dagegen bestehen gegen die gelegentliche Übernachtung des Pächters, z. B. an Wochenenden und während des Urlaubs keine Einwendungen.
§ 3
Die gewerbliche Nutzung des Kleingartens, der Verkauf der Gartenerzeugnisse sowie das Betreiben eines Gewerbes oder die Ausübung eines Handwerks in dem Kleingarten ist nicht gestattet.
§
4
Die Haltung von Tieren im Kleingarten ist unzulässig. Hunde sind innerhalb der Anlage an der Leine zu führen.
§ 5
Kraftfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen innerhalb der Anlage abzustellen. Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen ist untersagt. Für die Dauer des Be- und Entladens ist es dem Gartenbesitzer stets widerruflich gestattet, kurzfristig die Anlagenwege zu befahren. Voraussetzung ist, dass die Pfosten am Eingang der Anlage sofort nach Passieren bei Ein- und Ausfahrt wieder eingesetzt und verriegelt werden. Wiederholtes Zuwiderhandeln berechtigt den Vorstand zum Einzug des Schlüssels. Autowaschen ist nicht gestattet.
§
6
Während des Aufenthalts innerhalb der Kleingartenanlage ist jeder ruhestörende Lärm zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Rundfunkgeräte, Rasenmäher mit Verbrennungs- und Elektromotoren dürfen nicht verwendet werden.
§
6a
Das Aufstellen von Plastik- bzw. Schwimmbecken ist bis zu einer Fläche von 4 qm erlaubt.
§
7
Die Pächter sind für das Tun und Treiben ihrer Kinder sowie ihrer Besucher verantwortlich. Der Pächter ist für die Verletzung der ihm obliegenden Aufsichtspflicht haftbar.
§
8
Beschädigungen irgendwelcher Art sind, auch wenn sie nicht auf dem Verschulden des Pächters beruhen, dem Vorstand des Kleingartenvereins Eching e. V. zu melden.
§
9
Die
Lagerung und Verwendung von nicht aufbereitetem Hausunrat, sowie das Düngen
mit Fäkalien - ausgenommen Stallmist - ist nicht gestattet. Papier, Materialabfälle,
Speisereste und ähnliches dürfen nicht umherliegen. Soweit eine Kompostierung
nicht möglich ist, hat der Pächter für die Beseitigung selbst Sorge zu tragen.
Tierische und pflanzliche Schädlinge sind im Einvernehmen mit der Fachberatung
unverzüglich zu bekämpfen. Umweltschädliche Chemikalien dürfen nicht eingesetzt
werden.
§ 10
Der Gebrauch von Schusswaffen innerhalb der Kleingartenanlage ist verboten.
§ 11
Jeder Kleingärtner ist verpflichtet, den Anordnungen der Vorstandschaft
zu gemeinsamen Arbeitsdienstleistungen für die Kleingartenanlage, Folge
zu leisten. Schwerbeschädigte, Kleingärtner über 65 Jahre sowie Invaliden
können auf Antrag von der Vorstandschaft vom Gartendienst befreit werden.
Die jährliche Anzahl der Pflichtstunden je Garten beträgt zur Zeit 12 Stunden.
Sie kann nach Bedarf von der Vorstandschaft geändert werden. Ersatzgestellung
zur Ableistung der Pflichtstunden kann nur durch Familienangehörige (ab
16 Jahren) erfolgen. Kann ein Pächter die festgelegte Stundenzahl pro Jahr
nicht erbringen und sind die Gründe der Vorstandschaft mitgeteilt worden,
ist als Ausgleich ein Betrag von zur Zeit € 15,00 je Stunde zu erstatten.
§ 12
Änderungen und weitergehende Einschränkungen durch den Kleingartenverein sind zulässig.
§ 13
Die Bekanntmachungen des Kleingartenvereins Eching e. V. an den Anschlagtafeln und in Rundschreiben sind für jeden Kleingärtner verbindlich.