
Gemeinschaftsdienst
Der Vorstand erstellt zum Beginn des Gartenjahres einen genauen Plan, der für das gesamte Gartenjahr die Einsatztermine für jeden Gartenpächter verbindlich festlegt.
Soweit ein Mitglied zu dem einen oder anderen für ihn festgelegten Termin nicht am Gemeinschaftsdienst teilnehmen kann, kann er mit einem anderen Mitglied den jeweiligen Termin tauschen. Verantwortlich für die tatsächliche Teilnahme am festgelegten Termin bleibt der im Terminplan festgelegte Gartenpächter.
Für jeden Garten sind derzeit 12 Stunden Gemeinschaftsdienst pro Gartenjahr festgelegt.
Am Jahresende werden für jede nicht eingebrachte Arbeitsstunde derzeit 15,00 € verrechnet.
Jedes Mitglied bestätigt seine Anwesenheit beim jeweiligen Gemeinschaftsdienst durch Unterschrift in dem vorliegenden Protokoll. Durch den Vorstand wird jedes anwesende Mitglied einer Arbeitsgruppe zugeteilt, die genau zugewiesene Arbeitsaufträge erhält. Die Arbeitszeit bei jedem Gemeinschaftsdienst ist von 8:00 bis 12:00 h. Anschließend stellt der Verein eine kleine Brotzeit.
Kann ein Gemeinschaftsdienst aufgrund höherer Gewalt (z.B. Regenwetter) nicht stattfinden, wird er eine Woche später nachgeholt.
Den Weisungen der Vorstandschaft und deren Beauftragten ist Folge zu leisten.
Sämtliche Sträucher und Bäume außerhalb der einzelnen Gartenparzellen werden ausschließlich im Rahmen des Gemeinschaftsdienstes und nach Weisung des Vorstandes ausgelichtet und geschnitten.
Eigenmächtiges Vorgehen ist nicht zulässig und wird verfolgt. Die Entsorgung von Gartenabfällen und Schnittgut aus den einzelnen Gartenparzellen muss jeder Pächter eigenverantwortlich organisieren.
An den Gemeinschaftsdienstterminen stehen ab 12:00 h die vom Verein bereitgestellten Wagen – soweit darauf noch Platz besteht – zur Verfügung. Kleinschnitt (z.B. Mähgut, Laub etc.) und holziges Schnittgut ist immer zu trennen und auf die jeweiligen Wagen zu laden.
Die Entsorgung der Gartenabfälle im Außenbereich der Kleingartenanlage und am Autobahnwall ist untersagt.
Die Vorstandschaft